2.4. Kapital­anlageergebnis

Nach Geschäftsbereichen

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Krankenversicherung

Lebensversicherung

Gesamt

1 – 12/2025

1 – 12/2024

1 – 12/2025

1 – 12/2024

1 – 12/2025

1 – 12/2024

1 – 12/2025

1 – 12/2024

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

35.233

25.005

30.738

10.800

48.411

13.433

114.382

49.238

Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen

17.354

17.138

109.767

45.522

94.267

72.337

221.389

134.996

Nicht verzinsliche Wertpapiere

1.830

45.859

24.730

37.453

8.780

22.943

35.341

106.256

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

–6.289

36.901

24.346

37.112

8.347

22.537

26.404

96.551

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

8.119

8.958

384

341

433

406

8.937

9.705

Festverzinsliche Wertpapiere

139.906

194.682

75.579

120.246

182.724

179.581

398.209

494.509

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

37.632

71.873

47.616

68.662

21.038

24.708

106.286

165.243

davon verpflichtend

37.632

71.873

47.616

68.662

21.038

24.708

106.286

165.243

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

102.274

122.810

27.963

51.584

161.686

154.872

291.923

329.266

davon verpflichtend

102.274

122.810

27.963

51.584

161.686

154.872

291.923

329.266

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

15.078

22.356

2.095

10.245

8.918

20.114

26.091

52.715

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

274

358

0

0

0

0

274

358

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

14.804

21.997

2.095

10.245

8.918

20.114

25.817

52.356

Derivative Finanzinstrumente

26.178

–13.017

19.938

–16.778

7.302

–4.144

53.418

–33.939

Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

–31.791

–38.398

–8.984

–6.971

–9.264

–8.674

–50.039

–54.044

Summe

203.788

253.624

253.864

200.517

341.138

295.590

798.790

749.731

Nach Ertragsart

Angaben in Tausend Euro

Laufende Erträge/Aufwendungen

Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen

Gesamt

1 – 12/2025

1 – 12/2024

1 – 12/2025

1 – 12/2024

1 – 12/2025

1 – 12/2024

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

118.832

121.033

67.550

107.180

186.382

228.213

Nicht verzinsliche Wertpapiere

26.367

31.367

38

65.184

26.404

96.551

Festverzinsliche Wertpapiere

92.461

89.621

13.825

75.622

106.286

165.243

Verpflichtend

92.461

89.621

13.825

75.622

106.286

165.243

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

4

46

269

313

274

358

Derivative Finanzinstrumente

0

0

53.418

–33.939

53.418

–33.939

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

427.227

397.169

–126.368

–58.198

300.860

338.971

Nicht verzinsliche Wertpapiere

8.937

9.709

0

–4

8.937

9.705

Designiert

8.937

9.709

0

–4

8.937

9.705

Festverzinsliche Wertpapiere

418.291

387.460

–126.368

–58.194

291.923

329.266

Verpflichtend

418.291

387.460

–126.368

–58.194

291.923

329.266

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

29.523

53.042

–3.706

–686

25.817

52.356

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

29.523

53.042

–3.706

–686

25.817

52.356

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

108.327

99.672

6.054

–50.434

114.382

49.238

Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen

154.743

134.996

66.646

0

221.389

134.996

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

–50.039

–54.044

 

 

–50.039

–54.044

Summe

788.614

751.869

10.177

–2.138

798.790

749.731

Die Währungsverluste im Kapitalanlageergebnis belaufen sich auf –5.499 Tausend Euro (2024: –1.149 Tausend Euro).

In den laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind laufende Zinserträge nach der Effektivzinsmethode in Höhe von 418.291 Tausend Euro (2024: 387.460 Tausend Euro) enthalten. In der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ belaufen sich diese auf 29.523 Tausend Euro (2024: 53.042 Tausend Euro).

Wertminderung – wesentliche Schätzungen

Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem 3‑Stufen-Modell wird für Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchgeführt. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“) bewertet werden, unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell.

Für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wird ein Credit-Deterioration-Modell verwendet, bei dem sich die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang richtet. Die Risikovorsorge wird dabei auch für erwartete Verluste gebildet und stellt somit eine prospektive Wertberichtigung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste dar. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu dem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Das verwendete Modell zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen auch zukunftsgerichtete Informationen und berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High Yield Spreads.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts im Forderungsausfall.

Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experteneinschätzungen.

Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts.

Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag entweder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die nächsten zwölf Monate oder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die gesamte Restlaufzeit ermittelt.

Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer Wertminderungsstufe zugeteilt.

Für Finanzinstrumente in Stufe 1 wird eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) erfasst. Der 12-Monats-ECL stellt einen Teil der gesamten erwarteten Ausfälle (Lifetime-ECL) über die Restlaufzeit dar, der alle erwarteten Zahlungsausfälle berücksichtigt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten können. In Stufe 1 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde, sowie Finanzinstrumente, die am Bewertungsstichtag erstmalig erfasst wurden. Des Weiteren werden Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. Dabei wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, bei Instrumenten mit einem niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade – im Modell von UNIQA bis zu einem Äquivalent einer Rating-Stufe von BBB-) am Bewertungsstichtag auf eine Untersuchung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten.

Für Finanzinstrumente in Stufe 2 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 2 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde.

Für Finanzinstrumente in Stufe 3 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeteilt, die am Bewertungsstichtag als Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität angesehen werden.

Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird gesamtheitlich auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien beurteilt. Für die quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu Stufe 2. Als Backstop für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments wird eine Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsströmen von mehr als 30 Tagen angenommen.

In der Gesamtbetrachtung erfolgt zudem eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und durch Fachexpert:innen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt.

Eine Zuteilung in Stufe 3 (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungsmodells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren werden unter anderem folgende Ereignisse berücksichtigt:

  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen

  • Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme

  • finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen

  • erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens

  • Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts

  • finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt

Weiter erfolgt eine Zuteilung eines Finanzinstruments in Stufe 3, wenn vertragliche Zahlungsströme mehr als 90 Tage überfällig sind. Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet.

Erwartete Kreditverluste festverzinslicher Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch Wertaufholungen umfassen. Im Geschäftsjahr wurde ein Überhang an Wertaufholungen in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ erfasst; dadurch entstand ein Gewinn in Höhe von 1.434 Tausend Euro (2024: 32.813 Tausend Euro).

Entwicklung der Wertberichtigung

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

Stand am 1. Jänner

2.966

5.512

4.979

3.299

155.077

187.710

163.022

196.521

Umgliederung in Vermögens­werte in Veräußerungs­gruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

–188

0

–22

0

0

0

–210

Zugänge

3.592

1.993

0

0

0

0

3.592

1.993

Veränderungen aufgrund von Transfers der Stages

1.122

–542

–1.122

1.752

0

–1.210

0

0

Transfers aus Stage 1

–241

–1.167

241

1.167

0

0

0

0

Transfers aus Stage 2

1.363

214

–1.363

–214

0

0

0

0

Transfers aus Stage 3

0

410

0

800

0

–1.210

0

0

Verminderung durch Ausbuchung

–1.223

–1.769

–2.351

–1.476

–18.716

–51.971

–22.289

–55.216

Änderungen aufgrund von Risikoparametern

–127

–1.053

–316

521

17.706

20.941

17.263

20.410

Veränderung aus Währungsumrechnung

–920

–989

269

905

383

–392

–267

–476

Stand am 31. Dezember

5.410

2.966

1.460

4.979

154.450

155.077

161.320

163.022

Die Beträge der Stage 1 enthalten dabei finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 10.619.889 Tausend Euro (2024: 11.987.759 Tausend Euro), für die die Stufenzuteilung auf Basis der Ausnahmeregelung für Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) angewendet wurde.

Ratings

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

AAA

2.577.174

2.460.782

0

0

0

0

2.577.174

2.460.782

AA

4.654.087

4.608.084

0

0

0

0

4.654.087

4.608.084

A

4.826.143

4.642.226

0

0

0

0

4.826.143

4.642.226

BBB

2.008.073

1.977.603

0

0

0

0

2.008.073

1.977.603

BB

314.560

306.076

0

17.650

0

0

314.560

323.726

B

70.600

81.300

1.992

11.031

0

0

72.593

92.331

≤ CCC

61.510

12.626

21.024

71.031

0

2.777

82.534

86.433

Nicht geratet

232.451

219.624

40.928

69.287

163.667

211.874

437.046

500.784

Summe

14.744.598

14.308.322

63.945

168.999

163.667

214.650

14.972.210

14.691.971

Maximales Ausfallrisiko

Angaben in Tausend Euro

Stage 1

Stage 2

Stage 3

Gesamt

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

Bilanzwert

12.966.362

12.783.268

53.954

154.653

9.181

59.717

13.029.497

12.997.638

Bruttobuchwert

14.744.598

14.308.322

63.945

168.999

163.667

214.650

14.972.210

14.691.971

Wertberichtigung

–5.410

–2.966

–1.460

–4.979

–154.450

–155.077

–161.320

–163.022

Konzentrationsrisiko pro Land

Angaben in Tausend Euro

Buchwerte

2025

2024

Polen

1.706.577

1.520.585

Frankreich

1.301.943

1.254.971

Österreich

1.088.304

1.390.658

Deutschland

821.839

830.297

Belgien

806.950

749.120

Spanien

684.416

773.370

Tschechien

589.219

578.524

USA

505.335

469.741

Niederlande

474.405

448.592

Italien

451.904

442.691

Rumänien

401.341

367.242

Ungarn

342.357

277.807

Großbritannien

282.809

275.197

Irland

252.277

271.266

Slowakei

225.681

249.672

Übrige Länder unter jeweils 200 Millionen Euro

3.094.140

3.097.905

Summe

13.029.497

12.997.638

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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