5. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)

5.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

Die Arbeitskräfte von Geschäftspartner:innen spielen eine zentrale Rolle in der Wertschöpfung von UNIQA. Mit der Anwendung international anerkannter Standards soll sichergestellt werden, dass die wichtigsten Interessen relevanter Stakeholder:innen berücksichtigt werden, auch wenn keine direkte Interaktion zwischen UNIQA und den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette besteht. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden entlang der Wertschöpfungskette Arbeitskräfte aus den folgenden Bereichen identifiziert, auf die die Geschäftstätigkeit von UNIQA wesentliche Auswirkungen haben kann:

Lieferant:innen

Die Lieferantenauswahl kann die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in indirekter Weise beeinflussen. Durch die Auswahl bzw. durch einen Risikobewertungsprozess sollen Arbeitsrechtsverletzungen verhindert werden. Group Procurement verwendet eine strukturierte Risikobewertung, die mithilfe von digitalisierten Fragebögen durchgeführt wird. Diese setzen sich aus finanziellen, einkaufsbezogenen, sowie ESG-Kriterien zusammen. Auf Basis dieser Bewertung erfolgt die Zuweisung der Lieferant:innen in eine von vier Risikoklassen (A bis D). Je nach Risikoeinstufung erfolgt eine Neuevaluierung alle drei oder fünf Jahre.

Im Falle einer negativen Bewertung (Risikoklasse D) bei Lieferant:innen werden geeignete Maßnahmen ergriffen, darunter die Kündigung des Vertrages oder sogenanntes Blacklisting. Im Geschäftsjahr gab es einen solchen Vorfall, der zur Kündigung des Vertrages führte. Zukünftig wird diesem Thema verstärkt durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Rechnung getragen.

Firmenkund:innen

Durch den angebotenen Versicherungsschutz werden indirekt die Geschäftstätigkeit und die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften der Firmenkund:innen beeinflusst. Eine unzureichende Implementierung von Maßnahmen in der Annahmeprüfung und in der laufenden Bewertung von Firmenkund:innen kann dazu führen, dass diese wenig Ambition haben, die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu verbessern. Aufgrund dessen sind ein ESG-Risikobewertungsprozess und ein Due-Diligence-Prozess implementiert, um potenzielle Risiken und negative Auswirkungen auf entsprechende Arbeitskräfte zu minimieren und Arbeitsrechtsverletzungen zu verhindern. Diese werden in den folgenden Kapiteln im Detail beschrieben.

Innerhalb des Underwriting-Portfolios wurden im Geschäftsjahr vier (2024: keine) schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der Wertschöpfungskette bekannt. Die infolgedessen ergriffenen Maßnahmen werden in den nachfolgenden Kapiteln behandelt. Abgesehen davon liegen aufgrund der Geschäftstätigkeit von UNIQA weder spezifische mit dem Geschäftsmodell verbundene noch aus konkreten Vorfällen resultierende negative Auswirkungen vor. Ebenso wenig konnten potenziell negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen eingegrenzt werden.

Seit 2020 gehört UNIQA dem UN Global Compact an, dessen Prinzipien sich im UNIQA Code of Conduct widerspiegeln. Von Lieferant:innen wird erwartet, dass sie die Prinzipien des UNIQA Code of Conduct einhalten und danach handeln. Damit ist sichergestellt, dass die Interessen der betroffenen Stakeholdergruppen Berücksichtigung finden. Der UNIQA Code of Conduct enthält die wesentlichen sozialen und ökologischen Kriterien des UN Global Compact. Er geht auf zahlreiche Themenbereiche ein, unter anderem auf ethische und rechtskonforme Geschäftsführung, Umgangsformen mit Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbeitende und anderen Stakeholder:innen, Zuwendungen (Geschenke, Spenden etc.), den Umgang mit Eigentum und vertraulicher Information, wettbewerbsgerechtes Verhalten, Interessenkonflikte, ökologische und soziale Nachhaltigkeit wie Menschenrechte (Zwangs- und Kinderarbeit), Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sowie auf allgemeine Kommunikationsregeln.

Über die Bereiche Arbeitssicherheit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder Menschenhandel wird nicht berichtet, da diese im üblichen Geschäftsverlauf von UNIQA nicht als bedeutsame Risiken identifiziert wurden.

Auch die Geschäftsstrategie orientiert sich an den international anerkannten Richtlinien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dies dient nicht nur der Sicherstellung der Compliance, sondern trägt auch zu langfristig stabilen und nachhaltigen Geschäftsbeziehungen bei.

5.2 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2-1)

5.2.1 Arbeitskräfte von Lieferant:innen

Das Geschäftsmodell von UNIQA beruht auf der Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien in der gesamten Wertschöpfungskette. Bei der Lieferantenauswahl werden nicht nur wirtschaftliche, sondern auch – je nach Warengruppe – soziale und ökologische Faktoren berücksichtigt.

Die vom Vorstand beschlossene Group Procurement Policy bildet den Rahmen für Beschaffungsvorgänge. Unter anderem sieht diese Strategie vor, dass Lieferant:innen ab einem definierten Auftragswert einen Fragebogen ausfüllen müssen, der spezifische Fragen zu den Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit beinhaltet. Der Fragebogen entspricht den Regelungen des deutschen Lieferkettengesetzes und umfasst rund 50 Aspekte in den folgenden Kategorien:

  • Risikoanalyse

  • Maßnahmen- und Kontrollmechanismen

  • Prävention und Abhilfemaßnahmen

  • Beschwerdemechanismen

  • Berichterstattung und Transparenz

UNIQA sendet diesen Fragebogen jährlich aus, damit die Daten aktualisiert, überprüft und genutzt werden, um sicherzustellen, dass Lieferant:innen die Compliance-Anforderungen nachhaltig erfüllen. Im Geschäftsjahr floss der Menschenrechtsfragebogen erstmals in die laufende Evaluierung der Lieferant:innen ein und bildete die Basis für die Lieferantengespräche und die umfangreiche Risikobewertung.

Die Verantwortung für die Group Procurement Policy liegt beim Vorstandsmitglied für Operations, Data & IT.

5.2.2 Arbeitskräfte von Firmenkund:innen

Im Firmenkundenbereich stellen die „UNIQA Sustainability Strategy in Corporate Business“ und der „ESG Underwriting Standard“ eine Bewertung von Firmenkund:innen hinsichtlich ESG-Risiken im Underwriting-Prozess sicher. Im Zuge der Risikobewertung werden alle Anfragen, die einen definierten Schwellenwert überschreiten, bereits in der Vor-Angebotsphase geprüft. Bei Firmenkund:innen, die einen Bezug auf fossilen Brennstoffen haben, wird die vertiefte Prüfung immer durchgeführt. Zusätzlich wird das bestehende Portfolio im Jahresverlauf überprüft. Beide Prüfungen umfassen sowohl eine ESG-Due Diligence, bei der untersucht wird, ob Unternehmen Verpflichtungen zu grundlegenden ESG-Normen eingegangen sind, als auch die Analyse potenzieller kritischer Vorfälle. Im Sozialbereich werden neben Themen wie Kinderarbeit, Menschenhandel und Zwangsarbeit auch Aspekte wie schlechte Arbeitsbedingungen und Verletzungen von Arbeitnehmerrechten berücksichtigt. Die UNIQA Sustainability Strategy in Firmenkundengeschäft sowie der ESG Underwriting Standard liegen in der Verantwortung der Vorstandsressorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt International.

Die Risikobewertung in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen erfolgt für Versicherungsangebote im gesamten Nichtlebensversicherungsgeschäft für Individualkund:innen. Für standardisierte Produkte, die kleine und mittlere Unternehmen abdecken, wird ab 2026 eine neue Lösung für neue Angebote integriert. Eine direkte Einbeziehung von Arbeitskräften erfolgt nicht. Die UNIQA Sustainability Strategy ist auf der Webseite von UNIQA verfügbar.

5.3 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen (S2-2)

Über die beschriebenen Verfahren hinaus verfügt UNIQA über kein allgemeines Verfahren für die Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette.

5.4 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (S2-3)

Geschäftspartner:innen können ihre Bedenken oder Beschwerden über die Whistleblowing-Plattform melden. Spezifische Kanäle für die Arbeitskräfte von Lieferant:innen und Firmenkund:innen bestehen nicht. Für weiterführende Ausführungen wird auf das Kapitel „Unternehmensführung (ESRS G1)“ verwiesen.

Lieferant:innen

In Bezug auf die Lieferant:innen dient der im Geschäftsjahr eingeführte Risikobewertungsprozess dazu, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Der Fokus der Risikobewertung liegt auf IT-Lieferant:innen und -Dienstleister:innen. Auf Basis dieser Bewertung erfolgt die Zuweisung der Lieferant:innen in eine von vier Risikoklassen (A- niedriges Risiko bis D- hohes Risiko). Für Lieferant:innen in der Risikokategorie D werden die entsprechenden Risiken in der Lieferkette identifiziert, bewertet und Mitigationsmaßnahmen abgeleitet.

Firmenkund:innen

Unternehmen, bei denen schwerwiegende kritische Vorfälle festgestellt werden, werden auf einer sogenannten „Watchlist“ gekennzeichnet. Dieser Status führt zu den jährlichen Überprüfungen, um sicherzustellen, dass der Vorfall nicht wiederkehrend ist. Bei bestehenden Firmenkund:innen werden bekannte Vorfälle hinsichtlich Schweregrad, ergriffener Abhilfemaßnahmen und potenzieller Auswirkungen auf das Portfolio analysiert. Bei besonders gravierenden Fällen mit Bezug zu Kernbereichen der Menschenrechte begleiten ESG-Expert:innen die Umsetzung offengelegter Maßnahmen und informieren die Underwriter rechtzeitig über die Aussicht, weiterhin Versicherungsschutz anzubieten. Fehlen öffentlich dokumentierte, angemessene Gegenmaßnahmen oder treten wiederholte Vorfälle auf, kann dies zum Ausschluss des betroffenen Unternehmens aus dem Versicherungsangebot führen.

5.5 Ergreifung von Massnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Massnahmen und Ansätze (S2-4)

5.5.1 Arbeitskräfte von Lieferant:innen

Im Rahmen der Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA) werden Nachtragsvereinbarungen mit den in den Anwendungsbereich fallenden Lieferant:innen getroffen. Diese Vereinbarungen beinhalten unter anderem Aspekte wie Umweltschutz und Sicherheit, Arbeitsrichtlinien und Geschäftsethik. In den Anwendungsbereich von DORA fallen ausschließlich Lieferant:innen von Information and Communication Technology (ICT). Die betroffenen Lieferant:innen werden aufgrund von IT-Applikationen und -Dienstleistungen jährlich mithilfe einer Business-Impact-Analyse identifiziert. Bestandteil der Nachtragsvereinbarungen ist der UNIQA Supplier Commitment Letter, der die wesentlichen Aspekte des Code of Conduct beinhaltet und von den Lieferant:innen Maßnahmen zur Reduktion von Umweltbelastungen, zur Sicherstellung der Arbeitsrechte und zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken einfordert. Die Verpflichtungen umfassen auch die regelmäßige Berichterstattung über Nachhaltigkeitskennzahlen, die Einhaltung von Umweltschutz- und Sicherheitsstandards sowie die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Auch die Einhaltung von Sicherheits-, Qualitäts- und Datenschutzstandards, die Teilnahme an Schulungen und Notfalltests sowie die Einrichtung von Hinweisgeber- und Beschwerdemechanismus sind im Supplier Commitment Letter abgedeckt. Im Geschäftsjahr lagen für über 95 Prozent (2024: 38 Prozent) der Lieferant:innen unterzeichnete DORA Addenda zum Rahmenvertrag vor.

Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird jährlich durch die Auswertung der Menschenrechtsfragebögen sowie durch den Austausch mit den Lieferant:innen im Rahmen von Lieferantengesprächen kontrolliert. Bei Abweichungen von den Standards werden Maßnahmen, wie sie im vorgehenden Kapitel beschrieben sind, ergriffen.

5.5.2 Arbeitskräfte von Firmenkund:innen

Bei Firmenkund:innen ist die Einforderung von Maßnahmen nur bedingt möglich, da die Geschäftstätigkeit primär auf die Risikoübernahme und -bewertung und nicht auf direkte operative Einflussnahme ausgerichtet ist. Maßnahmen werden daher aktuell überwiegend im Annahmeprozess thematisiert. Im Geschäftsjahr wurde dies erstmals auch bei automatischen Vertragsverlängerungen berücksichtigt und wird ab 2026 jährlich erfolgen.

Seit 2025 ist der Prozess der Bewertung von ESG-Risiken für alle Angebotsanfragen, die einen definierten Schwellenwert überschreiten in das Underwriting von Firmenkund:innen integriert. Zusätzlich wird der Großteil der lokalen Portfolien im Jahresverlauf auf die Einhaltung von ESG-Normen und auf kritische Vorfälle überprüft. Im Geschäftsjahr wurden innerhalb des Firmenkunden-Portfolios vier schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten bekannt. Diese Kund:innen werden dementsprechend verstärkt gemonitort und unabhängig von der Prämienhöhe einer ESG-Prüfung unterzogen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass UNIQA transparent mit bestehenden Risiken umgeht und potenzielle Reputations- oder Folgerisiken minimiert. Daraus folgend bedürfen sämtliche neue Angebotsentscheidungen inklusive Verlängerungsentscheidungen der vorherigen Zustimmung durch ESG-Expert:innen. Bekannte Maßnahmen des Unternehmens werden bei jeder Anfrage geprüft und dokumentiert. ESG-Expert:innen überwachen die Fortschritte bei offengelegten Maßnahmen, führen regelmäßige Risiko-Updates durch und eskalieren bei fehlenden oder unzureichenden Abhilfemaßnahmen. Bei wiederholten schwerwiegenden kritischen Vorfällen oder wenn öffentlich keine ausreichenden Abhilfemaßnahmen erkennbar sind, kann die Möglichkeit zur Zeichnung neuer Versicherungsverträge eingeschränkt oder ausgesetzt werden. In Bezug auf die oben erwähnten schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten kam es zu verschiedenen Ergebnissen. In einem Fall kam es zur Kündigung des Versicherungsvertrags. Hinsichtlich der übrigen drei Vorfälle wurden die jeweiligen Underwriter informiert und weitere Schritte zur vertieften ESG-Prüfung eingeleitet. ESG-Expert:innen stehen im engen Austausch mit den verantwortlichen Underwritern, um die dokumentierten Maßnahmen der Kund:innen fortlaufend zu beurteilen und die Wirksamkeit der eingeleiteten Schritte zu überwachen. Die Maßnahmen der Kund:innen werden für den weiteren Umgang mit den Vertragsbedingungen in Betracht gezogen. Je nach Fortschritt und Ergebnissen können zusätzliche Monitoring-Maßnahmen veranlasst oder – bei anhaltend unzureichenden Gegenmaßnahmen – weitergehende Schritte wie die Einschränkung weiterer Versicherungsleistungen geprüft werden. Weitere Entscheidungen über das Monitoring oder mögliche Aussetzen der Versicherungsverträge sind noch ausständig.

5.6 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen (S2-5)

5.6.1 Ziele in Bezug auf Lieferant:innen

Die Ergebnisse der Risikobewertung werden genutzt, um spezifische Ziele und Parameter zur Steuerung und Messung von Lieferantenbeziehungen zu entwickeln. Die Geschäftstätigkeit von UNIQA hat nur geringe Nachhaltigkeitsauswirkungen innerhalb der Wertschöpfungskette. Um die Auswirkungen weiter zu minimieren, umfassen die gesetzten Ziele vor allem die konstante Erhöhung der Lieferantentransparenz durch die fortlaufende Durchführung der Risikobewertung.

5.6.2 Ziele in Bezug auf Firmenkund:innen

Der ESG-Standard, der die Integration der ESG-Bewertung im Underwriting steuert, definiert auch die Schritte der Zusammenarbeit mit Firmenkund:innen, um deren Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-Performance nachzuverfolgen. Im Falle schwerwiegender kritischer Vorfälle unterliegt jedes neue Angebot einer verpflichtenden ESG-Prüfung. Durch regelmäßige interne Kommunikation wird sichergestellt, dass die weitere Geschäftstätigkeit den aktuellen Stand der ESG-Perfomance berücksichtigt. Auf dieser Weise kann bei einer Verschärfung der Situation zeitnah reagiert werden, während bei nachweislich positiver Entwicklung eine Fortführung der Geschäftsbeziehung ermöglicht wird.

Für das Jahr 2026 ist die umfangreiche Entwicklung einer UNIQA Human Rights Policy in funktionsübergreifender Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachebereichen geplant, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf alle Stakeholdergruppen und Commitments der UNIQA zusammenfasst.

Environmental, Social und Governance (ESG)
ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und beschreibt Kriterien, die Unternehmen zu nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln anregen. Investor:innen nutzen diese, um Unternehmen zu bewerten, die neben finanzielle auch ökologische und soziale Verantwortung übernehmen.
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Fossiler Brennstoff
Nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
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