6.1. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2025

1 – 12/2024

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr1)

100.970

74.563

Tatsächliche Steuern Vorjahre

5.570

26.097

Latente Steuern

–13.443

–6.977

Summe

93.097

93.684

1)

Darin enthalten ist ein, für den Konzern unwesentlicher, zusätzlicher Ertragsteueraufwand betreffend die globale Mindeststeuer.

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 23 Prozent (2024: 23 Prozent) in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2025

1 – 12/2024

Ergebnis vor Steuern

516.358

441.865

Erwarteter Steueraufwand1)

118.762

101.629

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–36.665

–32.291

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

–1.135

–970

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen

917

–1.209

Änderungen von Steuersätzen

0

–533

Steuersatzabweichungen

–18.840

–11.595

Quellensteuern

4.223

2.930

Steuern Vorjahre

7.454

24.746

Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges

18.381

10.977

Ertragsteueraufwand

93.097

93.684

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)

18,0

21,2

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die für die Anwendung der globalen Mindestbesteuerung relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den seit 1. Jänner 2024 geltenden Regelungen der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen in Höhe von 15 Prozent betroffen.

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen zwei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG und Mavie Med Holding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
Zum Glossar