Nachhaltigkeitserklärung
Die nachfolgende konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde gemäß Art. 29a der EU-Richtlinie 2013/34 (Bilanz-Richtlinie) und damit in Übereinstimmung mit den ESRS und der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung) aufgestellt.
EU-Taxonomie
Die EU‑Taxonomie ist ein von der Europäischen Union eingeführtes Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie dient Anlegern als Orientierungshilfe, um zu beurteilen, inwieweit Unternehmen tatsächlich zur Erreichung von Umweltzielen wie Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel beitragen.
Zum Glossar
European Sustainability Reporting Standards (ESRS) & Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dienen der einheitlichen und vergleichbaren Offenlegung von ESG-Daten durch Unternehmen in der EU. Ziel ist es, Transparenz über Nachhaltigkeitspraktiken zu schaffen und eine bessere Bewertung durch Investoren und Stakeholder zu ermöglichen.
Zum Glossar