2.1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung darstellen, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.

Gemäß IAS 40.32A werden jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu Zeitwerten bewertet.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von ertragsorientierten Bewertungsverfahren erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssatz, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.

Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter.

So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.

Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Bewertungsrelevante Parameter werden kontinuierlich aktualisiert. Die stichtagsbezogenen Annahmen werden anhand der bestmöglichen Schätzung des Sachverständigen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen festgelegt.

Die im Geschäftsjahr erzielten Mieterlöse aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen 145.214 Tausend Euro (2024: 139.404 Tausend Euro).

Anschaffungs- und Herstellungskosten und beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2024

1.524.016

1.381.864

2.905.880

Währungsumrechnung

1.138

0

1.138

Zugänge

72.133

3.740

75.873

Abgänge

–24.717

–33.446

–58.163

Zugang aus Zeitwerterhöhungen

0

26.332

26.332

Abgang aus Zeitwertminderungen

0

–44.890

–44.890

Umbuchungen

34.033

0

34.033

Stand am 31. Dezember 2024

1.606.603

1.333.599

2.940.202

Stand am 1. Jänner 2025

1.606.603

1.333.599

2.940.202

Währungsumrechnung

5.087

0

5.087

Zugänge

94.749

2.733

97.483

Abgänge

–27.791

–63.642

–91.433

Zugang aus Zeitwerterhöhungen

0

33.484

33.484

Abgang aus Zeitwertminderungen

0

–8.073

–8.073

Umbuchungen

3.066

2.930

5.996

Stand am 31. Dezember 2025

1.681.714

1.301.031

2.982.745

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2024

–493.933

 

–493.933

Währungsumrechnung

1.407

 

1.407

Abschreibungen

–48.911

 

–48.911

Abgänge

17.584

 

17.584

Umbuchungen

–34.033

 

–34.033

Stand am 31. Dezember 2024

–557.886

 

–557.886

Stand am 1. Jänner 2025

–557.886

 

–557.886

Währungsumrechnung

–1.317

 

–1.317

Abschreibungen

–36.356

 

–36.356

Wertminderungen

–25.589

 

–25.589

Abgänge

15.123

 

15.123

Zuschreibungen

410

 

410

Umbuchungen

–2.835

 

–2.835

Stand am 31. Dezember 2025

–608.450

 

–608.450

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2024

1.048.718

1.333.599

2.382.317

Schaden- und Unfallversicherung

193.266

 

193.266

Krankenversicherung

311.008

583.270

894.278

Lebensversicherung

544.444

750.329

1.294.773

Stand am 31. Dezember 2025

1.073.264

1.301.031

2.374.295

Schaden- und Unfallversicherung

175.937

 

175.937

Krankenversicherung

325.765

601.026

926.791

Lebensversicherung

571.562

700.005

1.271.567

Beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2024

1.622.475

1.333.599

2.956.074

Schaden- und Unfallversicherung

478.503

 

478.503

Krankenversicherung

408.909

583.270

992.179

Lebensversicherung

735.063

750.329

1.485.392

Stand am 31. Dezember 2025

1.673.007

1.301.031

2.974.038

Schaden- und Unfallversicherung

444.135

 

444.135

Krankenversicherung

415.924

601.026

1.016.950

Lebensversicherung

812.948

700.005

1.512.953

Für fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die mit beizulegenden Zeitwerten erfasst werden, ergeben sich aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell folgende Sensitivitäten:

Sensitivitäten von fremdgenutzten Grundstücken und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Angaben in Prozent

31.12.2025

31.12.2024

Beizulegender Zeitwert

 

 

Angaben in Tausend Euro

1.301.031

1.333.599

Mieterträge –5 %

–4,4

–4,2

Mieterträge +5 %

4,4

4,2

Kapitalisierungszinssatz –100 BP

0,8

0,7

Kapitalisierungszinssatz +100 BP

–0,8

–0,7

Bodenpreise –5 %

–0,9

–1,0

Bodenpreise +5 %

0,9

1,0

IAS
„International Accounting Standards“ (internationale Rechnungslegungsvorschriften)
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen
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